Lebenlanges Lernen

Berufserfahrung – Jahre alleine zählen nicht?

Bewerber, Personalauswahl, Skills

Ob mehrjährig, einschlägig oder fundiert. Sie ist erwünscht, gehört in unterschiedlichen Ausprägungen zum Anforderungsprofil der meisten Stellenanzeigen und spielt als Selektionskriterium bereits bei der Sichtung von Bewerbungsunterlagen eine gewichtige Rolle. Die Rede ist von der Berufserfahrung.

Unternehmen, die eine Stelle mit erfahrenen Kandidaten besetzen möchten, versprechen sich eine möglichst zügige, ressourcenschonende Einarbeitung, eine steil nach oben verlaufende Lernkurve und schnelle Ergebnisse. In der Regel sind sie bereit, für die geforderte Berufserfahrung einen Preis in Form eines Gehaltsaufschlags zu zahlen. In welchem Umfang, ist am Ende Verhandlungssache. Im öffentlichen Dienst wird nicht verhandelt. Der jährlich steigende monetäre Gegenwert der beruflichen Tätigkeit lässt sich in Tariftabellen ablesen. Hinter dieser bürokratisch geregelten, festgeschriebenen Gehaltsentwicklung steckt offensichtlich die Annahme, dass es eine Art linearen Zusammenhang zwischen der Anzahl an Berufsjahren und dem Zuwachs an Leistung bzw. Leistungsfähigkeit gibt. Eine Hypothese, die sich aber in dieser einfachen Form empirisch nicht unbedingt belegen lässt. Eine Berufsfeld übergreifende Metastudie aus dem Jahr 1995 hat jedenfalls gezeigt, dass die Korrelation zwischen der Dauer der Berufstätigkeit in Jahren und der beruflichen Leistung eher schwach ist, aussagekräftiger ist da schon die Vielfalt der in einem bestimmten Zeitraum bearbeiteten Aufgaben.

Erfahrung ist nicht gleich Erfahrung

Es liegt auf der Hand, dass es einstellenden Unternehmen selbstverständlich nicht um die rein quantitative, in Jahren gemessene Berufserfahrung geht. Denn für erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und schließlich auch das Leistungsvermögen eines Stellensuchenden kann diese nur ein erster grober Anhaltspunkt sein. Ein verlässlicher Indikator ist sie jedenfalls nicht. Das leuchtet ein, denn tatsächlich können zwei Bewerber, die eine gleichlautende Position über genau den gleichen Zeitraum bekleidet haben, faktisch völlig divergierende Erfahrungen gemacht haben. Der Arbeitgeber, das Unternehmensumfeld, aber auch individuelle, persönliche Eigenschaften spielen hier eine Rolle. Der eine macht es sich bequem und arbeitet über Jahre hinweg wenig anspruchsvolle Routineaufgaben ab. Der Andere ist engagiert, sucht die Herausforderung und beweist sich in vielfältigen beruflichen Situationen. Während der Lebenslauf Beider eine fünfjährige Tätigkeit ausweist, ist ihre Berufsbiographie mit Blick auf die Eignung für eine vakante Position im Zweifel doch ganz anders zu bewerten. Personaler sind also gefordert, sich bei der Personalauswahl sehr dezidiert mit dem qualitativ-inhaltlichen Aspekt der Berufserfahrung auseinanderzusetzen. Nur dann lässt sich deren stellenbezogene, aber auch gehaltstechnische Relevanz wirklich adäquat beurteilen.

Kein Anlass zum Müßiggang

Aus anderer Perspektive betrachtet, sollten sich Berufstätige jeglicher Couleur gegenüber dem jungdynamischen Nachwuchs auch nicht im Vorteil wähnen, nur weil sie ein paar Jahre mehr auf dem Buckel haben. Frei nach dem Motto: Sei du erstmal so lange dabei wie ich. Diejenigen, die in einer solchen Naivität alleine auf die berufliche Verweildauer setzen, könnten auch in Zeiten des Fachkräftemangels und bei zunehmenden Rufen nach den „alten Hasen“ irgendwann mal ein unerfreuliches Erwachen erleben. Ihre Wettbewerbsfähigkeit geht verloren, jedenfalls dann, wenn er oder sie es versäumt, sich fortlaufend weiterzubilden. Denn die in der Antike bereits entwickelte Idee des lebenslangen Lernens hat heute nicht an Bedeutung verloren – ganz im Gegenteil, sie ist wichtiger denn je, vor allem im beruflichen Kontext. In vielen Technologiebereichen wird die Halbwertzeit des Wissens auf maximal nur noch drei Jahre geschätzt. Das heißt, 50 Prozent dessen, was vor 36 Monaten noch Stand der Dinge war, ist heute veraltet. Gelerntes verliert hier schnell an Bedeutung. Im Umkehrschluss bedeutet das: Relevante Erfahrungen zu machen, sollte für jeden Einzelnen als eine fortlaufende, aktiv zu betreibende, eigenverantwortliche Aufgabe verstanden werden. Und sei es, dass dies im Zweifel auch einen Wechsel des Arbeitgebers bedeutet.

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